Regeln für den Wettbewerb der „Steinerei 2006– Das zweite deutsche Brickfilmfestival“
§1
Teilnahmeberechtigt ist jede Person, die
a) aus dem deutschsprachigen Raum stammt
b) im Brickboard.de-Forum angemeldet ist
§2
Eingereicht werden können alle Filme, die
a) im deutschsprachigen Raum produziert worden sind
b) mit Lego- oder ähnlichem Klick-Stein-Material gedreht wurden
c) einen für den Organisator, die Jury und das Publikum erkennbaren Bezug zum Wettbewerbsthema "Literaturverfilmung" haben (siehe dazu §5)
§3
Die Filme dürfen
a) in deutscher oder irgendeiner anderen Sprache gefilmt sein
b) bereits in Internetforen oder anderweitig veröffentlicht worden sein
c) schon in anderen Wettbewerben eingereicht worden sein, sofern es sich nicht um die "Steinerei 2005" handelt
d) schon in anderen Wettbewerben Preise gewonnen haben, sofern das nicht auf der "Steinerei 2005" geschehen ist
§4
Einschränkungen gibt es bezüglich
a) der Verwendung von urheberrechtsgeschütztem Material innerhalb des Films, insbesondere Musik und Filmsoundtrack – es sei denn, der Teilnehmer/die Teilnehmerin weist nach, dass er/sie eine Erlaubnis der Urbeberrechtsinhaber hat, dieses Material zu verwenden
b) der Verbreitung von Inhalten, die den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland widersprechen
c) einer Länge, die 15 Minuten überschreitet
§5
Das Thema des Wettbewerbs der "Steinerei 2006" lautet "Literaturverfilmung". Alle eingereichten Filme müssen diesem Thema entsprechen, d. h. sie müssen Verfilmungen von Literatur sein.
Zu beachten dabei ist,
a) dass der verfilmte Text allgemein als Literatur zu gelten hat. Das ist gegeben, wenn er in einem Verlag veröffentlicht worden ist und sein/e Autor/in in öffentlichen Zusammenhängen auftaucht, die sich mit Literatur beschäftigen, wie Literaturkritiken, anderen Feuilletonartikeln, Literaturzeitschriften, literaturwissenschaftlichen Veranstaltungen, Vorträgen oder Veröffentlichungen, Literaturlexiko u. ä.
b) dass etwas noch keine Literatur ist, bloß weil es in schriftlicher Form vorliegt. Er muss die in a) spezifizierten Konditionen erfüllen
c) dass ein konservativer Literaturbegriff gilt. Der erweiterte Literaturbegriff im Sinne der Cultural Studies, die alles – Film, Fernsehen, Einkaufen, Gespräche, andere soziale oder persönliche Aktivitäten – unter bestimmten Umständen als Literatur verstehen, kommt nicht zum Tragen. Literatur sind fiktionale, geschriebene Texte, die in Buchform vorliegen.
d) dass, wie in §4 a) spezifiziert, keinerlei Urheberrechte verletzt werden dürfen. Das gilt für Text, Ton, Bild, Idee, Name und alles sonstige, was einen Urheber hat. Gemeinfreie Texte, deren Verfasser seit über 70 Jahren tot sind, können ohne Einschränkung verwendet werden. Mit einer schriftlichen Erklärung der Rechteinhaber, die das Recht zur Verfilmung einräumen, können aber auch alle anderen Texte verfilmt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Rechte nicht unbedingt beim Autor liegen, sondern dass in den allermeisten Fällen ein Verlag die Verwertungsrechte besitzt.
Beispiele für Literaturverfilmungen im Wettbewerbsinn wären beispielsweise
Logan: "The Cask of Amontillado" [Edgar Allan Poe]
http://www.logan.brickfilms.com/Films/TCOA.rmvb
YellowHead Studios: "A Christmas Carol in Bricks" [Charles Dickens]
http://www.stack.nl/~stefanvz/lego/films.html
YellowHead Studios: "Daedalus and Icarus" [griechische Sage]
http://www.brickshelf.com/gallery/wandrer/dandi/yh-dandilarge.rmvb
Leftfield Studios: "McBeth's" [Shakespeare: "Macbeth"]
http://www.leftfieldstudios.brickfilms.com/McBethS.rmvb
Hali: "Good Company" [Joseph Conrad: "Heart of Darkness"]
http://www.brickshelf.com/gallery/hali/Movies/gc/goodcompany.rm
Go!Le Go!: "Totentanz" [Johann Wolfgang von Goethe]
http://golego.de/Movies/GoLeGo_TT_deutsch.rm
Nosniborus: "Frankenstein" [Mary Shelley]
http://www.nosniborus.brickfilms.com/movies/frankenstein_web.rm
Alle diese Filme könnten aber aufgrund der in §2 a) oder §3 c) spezifizierten Einschränkungen nicht an der "Steinerei 2006" teilnehmen.
§6
Alle Filme müssen bis spätestens 30. März 2006 eingereicht werden. Das geschieht per Mail-Attachment an mwm AT mathias-mertens.de, per Zusendung eines Links auf die Datei zum Download oder per Post mit Datenträger an Mathias Mertens, Heinrich-Wöhler-Str. 32, 31020 Salzhemmendorf. Die Filme müssen in einem gängigen Format komprimiert sein – Mpeg, Avi, RealMedia, Quicktime – und auf einem Windows XP-System mit entsprechender Software abspielbar sein. Beschränkungen hinsichtlich der Dateigröße gibt es nicht, man sollte aber die Handhabbarkeit bei der Erstellung und Verschickung berücksichtigen. Beim Einreichen ist darauf zu achten, dass Name, Adresse, Mailadresse, Telephonnummer und Brickboard-Name des Teilnehmers angegeben werden.
§7
Der Organisator behält sich vor, unter den eingereichten Beiträgen, die den oben ausgeführten Bedingungen entsprechen, eine Vorauswahl vorzunehmen und die Teilnehmer des Wettbewerbes zu bestimmen. Dies geschieht vor allem wegen der zeitlichen Beschränkungen des Wettbewerbs. Einspruch gegen diese Auswahl kann nicht erhoben werden.
§8
Die Filme werden im Rahmen des Festivals „Steinerei 2006“ am 13. Mai 2005 im Kino im Künstlerhaus Hannover öffentlich vorgeführt. Die Anwesenheit des Filmproduzenten ist weder erforderlich, um am Wettbewerb teilzunehmen, noch um einen Preis zu gewinnen.
§9
Die Organisatoren bestimmen eine Jury, die am Tag des Festivals die zum Wettbewerb zugelassenen Filme beurteilt. Die Jury vergibt daraufhin den Preis "Bester Film der Steinerei 2006". Außerdem stimmt das anwesende Publikum darüber ab, welcher Film mit dem Preis "Publikumspreis der Steinerei 2006" ausgezeichnet wird. Dass ein Film beide Preise bekommt, ist nicht ausgeschlossen. Einspruch gegen die Zusammensetzung und die Entscheidung der Jury und des Publikums kann nicht erhoben werden.
Salzhemmendorf, den 17. November 2005
Mathias Mertens (hauptverantwortlicher Organisator der Steinerei 2006)
§1
Teilnahmeberechtigt ist jede Person, die
a) aus dem deutschsprachigen Raum stammt
b) im Brickboard.de-Forum angemeldet ist
§2
Eingereicht werden können alle Filme, die
a) im deutschsprachigen Raum produziert worden sind
b) mit Lego- oder ähnlichem Klick-Stein-Material gedreht wurden
c) einen für den Organisator, die Jury und das Publikum erkennbaren Bezug zum Wettbewerbsthema "Literaturverfilmung" haben (siehe dazu §5)
§3
Die Filme dürfen
a) in deutscher oder irgendeiner anderen Sprache gefilmt sein
b) bereits in Internetforen oder anderweitig veröffentlicht worden sein
c) schon in anderen Wettbewerben eingereicht worden sein, sofern es sich nicht um die "Steinerei 2005" handelt
d) schon in anderen Wettbewerben Preise gewonnen haben, sofern das nicht auf der "Steinerei 2005" geschehen ist
§4
Einschränkungen gibt es bezüglich
a) der Verwendung von urheberrechtsgeschütztem Material innerhalb des Films, insbesondere Musik und Filmsoundtrack – es sei denn, der Teilnehmer/die Teilnehmerin weist nach, dass er/sie eine Erlaubnis der Urbeberrechtsinhaber hat, dieses Material zu verwenden
b) der Verbreitung von Inhalten, die den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland widersprechen
c) einer Länge, die 15 Minuten überschreitet
§5
Das Thema des Wettbewerbs der "Steinerei 2006" lautet "Literaturverfilmung". Alle eingereichten Filme müssen diesem Thema entsprechen, d. h. sie müssen Verfilmungen von Literatur sein.
Zu beachten dabei ist,
a) dass der verfilmte Text allgemein als Literatur zu gelten hat. Das ist gegeben, wenn er in einem Verlag veröffentlicht worden ist und sein/e Autor/in in öffentlichen Zusammenhängen auftaucht, die sich mit Literatur beschäftigen, wie Literaturkritiken, anderen Feuilletonartikeln, Literaturzeitschriften, literaturwissenschaftlichen Veranstaltungen, Vorträgen oder Veröffentlichungen, Literaturlexiko u. ä.
b) dass etwas noch keine Literatur ist, bloß weil es in schriftlicher Form vorliegt. Er muss die in a) spezifizierten Konditionen erfüllen
c) dass ein konservativer Literaturbegriff gilt. Der erweiterte Literaturbegriff im Sinne der Cultural Studies, die alles – Film, Fernsehen, Einkaufen, Gespräche, andere soziale oder persönliche Aktivitäten – unter bestimmten Umständen als Literatur verstehen, kommt nicht zum Tragen. Literatur sind fiktionale, geschriebene Texte, die in Buchform vorliegen.
d) dass, wie in §4 a) spezifiziert, keinerlei Urheberrechte verletzt werden dürfen. Das gilt für Text, Ton, Bild, Idee, Name und alles sonstige, was einen Urheber hat. Gemeinfreie Texte, deren Verfasser seit über 70 Jahren tot sind, können ohne Einschränkung verwendet werden. Mit einer schriftlichen Erklärung der Rechteinhaber, die das Recht zur Verfilmung einräumen, können aber auch alle anderen Texte verfilmt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Rechte nicht unbedingt beim Autor liegen, sondern dass in den allermeisten Fällen ein Verlag die Verwertungsrechte besitzt.
Beispiele für Literaturverfilmungen im Wettbewerbsinn wären beispielsweise
Logan: "The Cask of Amontillado" [Edgar Allan Poe]
http://www.logan.brickfilms.com/Films/TCOA.rmvb
YellowHead Studios: "A Christmas Carol in Bricks" [Charles Dickens]
http://www.stack.nl/~stefanvz/lego/films.html
YellowHead Studios: "Daedalus and Icarus" [griechische Sage]
Leftfield Studios: "McBeth's" [Shakespeare: "Macbeth"]
http://www.leftfieldstudios.brickfilms.com/McBethS.rmvb
Hali: "Good Company" [Joseph Conrad: "Heart of Darkness"]
Go!Le Go!: "Totentanz" [Johann Wolfgang von Goethe]
http://golego.de/Movies/GoLeGo_TT_deutsch.rm
Nosniborus: "Frankenstein" [Mary Shelley]
Alle diese Filme könnten aber aufgrund der in §2 a) oder §3 c) spezifizierten Einschränkungen nicht an der "Steinerei 2006" teilnehmen.
§6
Alle Filme müssen bis spätestens 30. März 2006 eingereicht werden. Das geschieht per Mail-Attachment an mwm AT mathias-mertens.de, per Zusendung eines Links auf die Datei zum Download oder per Post mit Datenträger an Mathias Mertens, Heinrich-Wöhler-Str. 32, 31020 Salzhemmendorf. Die Filme müssen in einem gängigen Format komprimiert sein – Mpeg, Avi, RealMedia, Quicktime – und auf einem Windows XP-System mit entsprechender Software abspielbar sein. Beschränkungen hinsichtlich der Dateigröße gibt es nicht, man sollte aber die Handhabbarkeit bei der Erstellung und Verschickung berücksichtigen. Beim Einreichen ist darauf zu achten, dass Name, Adresse, Mailadresse, Telephonnummer und Brickboard-Name des Teilnehmers angegeben werden.
§7
Der Organisator behält sich vor, unter den eingereichten Beiträgen, die den oben ausgeführten Bedingungen entsprechen, eine Vorauswahl vorzunehmen und die Teilnehmer des Wettbewerbes zu bestimmen. Dies geschieht vor allem wegen der zeitlichen Beschränkungen des Wettbewerbs. Einspruch gegen diese Auswahl kann nicht erhoben werden.
§8
Die Filme werden im Rahmen des Festivals „Steinerei 2006“ am 13. Mai 2005 im Kino im Künstlerhaus Hannover öffentlich vorgeführt. Die Anwesenheit des Filmproduzenten ist weder erforderlich, um am Wettbewerb teilzunehmen, noch um einen Preis zu gewinnen.
§9
Die Organisatoren bestimmen eine Jury, die am Tag des Festivals die zum Wettbewerb zugelassenen Filme beurteilt. Die Jury vergibt daraufhin den Preis "Bester Film der Steinerei 2006". Außerdem stimmt das anwesende Publikum darüber ab, welcher Film mit dem Preis "Publikumspreis der Steinerei 2006" ausgezeichnet wird. Dass ein Film beide Preise bekommt, ist nicht ausgeschlossen. Einspruch gegen die Zusammensetzung und die Entscheidung der Jury und des Publikums kann nicht erhoben werden.
Salzhemmendorf, den 17. November 2005
Mathias Mertens (hauptverantwortlicher Organisator der Steinerei 2006)