Hallo liebe Brickfilmer,
etwas verspätet aber doch verkünden wir hiermit die Regeln der Steinerei 2015 inklusive Einsendeschluss. Wir haben den Großteil der Regeln der letzten Steinerei übernommen, haben jedoch auch ein paar Änderungen vorgenommen:
1. Die maximale Filmlänge wurde wieder auf die alten 6:30 Minuten erhöht, da wir aus eigener Erfahrung immer wieder mit dem Kürzen von Filmen kämpfen und uns ein wenig extra Zeit einfach besser erscheint.
2.Der Einsendeschluss der Steinerei 2015 ist der 20. April (Montag).
3. Sämtliche Materialien inklusive des Films können 2015 erstmals komplett über das Internet eingereicht werden. (Infos im kommenden Anmeldeformular, bei Fragen könnt ihr euch einfach an uns wenden.)
4. Wir sind auf der Steinerei 2015 aufgrund der fortschreitenden Technik offener gegenüber Filmformate. (Mehr siehe §6.1)
5. Aufgrund der, für die meisten weit entfernten Location der Steinerei werden alle Filme gezeigt,
deren Urheber persönlich anwesend sind und sie dürfen auch in allen Kategorien teilnehmen. Dies gilt jedoch nur für Brickfilmer deren Wohnsitz nicht in Österreich ist. (Wichtig: Vorherige Ankündigung der Anwesenheit über das Anmeldeformular)
6. Zur Ermittlung des Siegers in der Kategorie "Preis der Brickfilmer" ersuchen wir euch im vorhinein abzustimmen. Für den eigenen Film kann natürlich nicht gestimmt werden. Wir können niemanden zwingen, aber für ein faires Ergebnis und eine faire Steinerei bitten wir euch an der Wahl zum Preis der Brickfilmer unbedingt teilzunehmen.
So das war's, lest euch die Regeln lieber genau durch und viel Spaß beim Filmen.
Wir freuen uns auf eine Steinerei 2015 mit vielen tollen Einsendungen.
Regeln für die Steinerei 2015
Für die Teilnahme am Wettbewerb gelten die folgenden Bedingungen:
§1
Teilnahmeberechtigt ist jede Person, die ...
a) im brickboard.de-Forum angemeldet ist. Der Grund dafür ist, dass Informationen zum Festival vorrangig dort gegeben werden.
b) aus dem deutschsprachigen Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg) stammt oder sich verpflichtet beim Brickfilmfestival anwesend zu sein. Grund dafür ist, dass die „Steinerei“ auch als Treffpunkt für Brickfilmer dienen soll.
c) nicht Organisator der „Steinerei“ ist.
§2
Eingereicht werden können alle Filme, die ...
a) mit Lego- oder ähnlichem Klick-Stein-Material gedreht wurden.
b) einen für den Organisator, die Jury und das Publikum erkennbaren Bezug zum Wettbewerbsthema haben (siehe §5).
c) eine Länge von 6:30 Minuten (einschließlich Vor- und Abspann) nicht überschreiten.
§3
Die Filme dürfen ...
a) in beliebiger Sprache gefilmt sein. Filme in anderen Sprachen als deutsch müssen deutsch untertitelt sein. Sollte dies aus künstlerischen Gründen nicht möglich sein ist dies mit den Veranstaltern abzusprechen.
b) bereits im Internet oder anderweitig veröffentlicht worden sein.
c) schon in anderen Wettbewerben eingereicht worden sein, sofern es sich nicht um die „Steinerei“ handelt.
d) schon in anderen Wettbewerben Preise gewonnen haben.
§4
a) Die Filme dürfen keine urheberrechtlich geschützte Materialien (z.B. photographische Bilder, wortwörtlichen Text (einschließlich Namen!), Musik oder Filmsoundtrack) enthalten – es sei denn, der Teilnehmer/die Teilnehmerin weist nach, dass er/sie eine Erlaubnis des Rechteinhabers hat, dieses Material zu verwenden. Der Wettbewerbsteilnehmer stellt den Organisator der „Steinerei“ von allen eventuellen Ansprüchen Dritter frei. Die Erlaubnis zur Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material ist im Anmeldeformular zu dokumentieren, ebenso sämtliche verwendete Musik.
b) Die Filme dürfen nicht gegen die Gesetze der Republik Österreich verstoßen, einschließlich des Jugendschutzgesetzes (JuSchG).
§4.1
Immaterielles wie Kameraeinstellungen, Geschichten, Settings, Konzepte, Denkfiguren o.ä. darf aus anderen Werken übernommen werden. Die Verwendung von Klickstein-Materialien für die Umsetzung sorgt für genügend Verfremdung und künstlerische Bearbeitung.
§5
Alle eingereichten Filme müssen dem jährlich wechselnden Thema entsprechen, d.h. sie müssen es in irgendeiner Form beinhalten oder sich inhaltlich damit auseinandersetzen. Dazu muss jeder Wettbewerbsteilnehmer in 1-2 Sätzen den Bezug seines Filmes zum Wettbewerbsthema beschreiben (im Anmeldeformular).
Das Wettbewerbsthema der Steinerei 2015 lautet "Licht und Schatten".
§5.1
Es gibt keine Einschränkung in der Anzahl der eingereichten Filme. Somit ist eine Beteiligung an mehreren eingereichten Filmen (als Filmemacher, Synchronsprecher, ...) durchaus erlaubt.
§6
Der Film muss bis zum Einsendeschluss, dem 20. April 2015 eingereicht werden, wobei das Datum des Poststempels gilt. Zusätzlich ist den Organisatoren die Einreichung des Filmes spätestens am Tage des Einsendeschlusses per E-Mail mitzuteilen. (Informationen im Anmeldeformular)
§6.1
Einzureichende Unterlagen sind ...
a) Film wahlweise in einem der folgenden Formate (optimal 24 Bilder pro Sekunde), keine Halbbilder also progressiv
I. DVD, abspielbar auf jedem handelsüblichen DVD-Player
II. mpeg4 Datei, H264 kodiert, empfohlen 16:9, mindestens 25MBit/s, quadratische Pixel (als Datei auf DVD)
mpeg2, avi und weitere Formate. (Kein 4k bzw. UltraHD oder 3D!)
III. Neu: über das Internet bzw. Seiten wie "WeTransfer" oder "Dropbox" etc. Das Anmeldeformular kann auch über genannte Möglichkeiten über das Internet an die Organisatoren gesendet werden. (Handschriftlich ausgefüllt und eingescannt)
Der Downloadlink muss den Organisatoren noch vor Einsendeschluss per E-Mail zugesandt werden.
b) vollständig und wahrheitsgemäß ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular (jeweils eines pro eingereichtem Film) auf Papier bzw. eingescannt
c) Bildmaterial in bestmöglicher Auflösung als Datei (z.b. jpeg oder png hohe Qualität)
auf DVD/CD oder per E-Mail(z.b. jpeg hohe Qualität)
I. Porträtfoto des Regisseurs bzw. Gruppenfoto des Filmteams (jpg per Email oder auf DVD)
II. 1 - 3 Bilder mit Filmszenen (jpg per Email oder auf DVD)
III. 1 - 3 Bilder der Produktion (jpg per Email oder auf DVD)
§6.2
Es erfolgt keine Rücksendung der eingereichten Materialien und Unterlagen.
§7
Aus organisatorischen und dramaturgischen Gründen können eventuell nicht alle eingereichten Filme auf dem Festival gezeigt werden. Der Organisator darf daher unter Ausschluss der Öffentlichkeit bestimmen, welche der eingereichten Filme auf dem Festival gezeigt werden und in welchen Wettbewerbskategorien diese teilnehmen.
Filme von Personen die nicht in Österreich wohnhaft sind und beim Festival anwesend sind werden auf jeden Fall gezeigt und nehmen in allen Kategorien teil.
(Wichtig: Vorherige Ankündigung der Anwesenheit über das Anmeldeformular)
§8
Die Filme werden im Rahmen des Brickfilmfestivals „Steinerei 2015“ öffentlich aufgeführt. Eine erforderliche Anwesenheit des Teilnehmers, um am Wettbewerb teilzunehmen, gilt nur für Teilnehmer, die nicht aus dem deutschsprachigen Raum stammen (siehe §1).
§8.1
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass sein Film, Ausschnitte und Bilder im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit und Eigenwerbung der aktuellen und auch zukünftigen „Steinerei" Veranstaltungen unentgeltlich genutzt werden darf. Dieses schließt sowohl journalistische Berichterstattung (Presse, Fernsehen, Internet) als auch die Erstellung und den Verkauf von Werbematerialien (z.B. DVDs, Poster) zur Finanzierung des Festivals ein.
§9
Auf dem Festival werden folgende Preise vergeben ...
a) "Preis der Jury"
Der Organisator bestimmt eine Jury aus unabhängigen Personen, die am Tag des Festivals die zum Wettbewerb zugelassenen Filme beurteilen. Die Jury entscheidet über die Vergabe des Preises. Die Entscheidung der Jury ist endgültig und nicht anfechtbar.
b) "Preis des Publikums"
Die Vergabe dieses Preises erfolgt durch Abstimmung des anwesenden Publikums auf der Festivalveranstaltung. Das Abstimmungsverfahren wird durch den Organisator festgelegt und vor Ort bekanntgegeben.
c) "Preis der Brickfilmer"
Dazu findet im Vorfeld des Festivals unter allen Wettbewerbsteilnehmern eine Abstimmung statt. Das Verfahren, nach dem dies geschieht, wird den Teilnehmern rechtzeitig durch den Organisator mitgeteilt. (Um einen fairen Preis der Brickfilmer zu ermöglichen ersuchen wir euch alle vorab abzustimmen)
d.) Unter allen anwesenden Teilnehmern werden zusätzlich Preise verlost.
§9.1
Dass ein Film mehr als einen Preis bekommt, ist nicht ausgeschlossen. Einspruch gegen die Zusammensetzung und die Entscheidung der Jury, des Publikums und der Brickfilmer kann nicht erhoben werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
etwas verspätet aber doch verkünden wir hiermit die Regeln der Steinerei 2015 inklusive Einsendeschluss. Wir haben den Großteil der Regeln der letzten Steinerei übernommen, haben jedoch auch ein paar Änderungen vorgenommen:
1. Die maximale Filmlänge wurde wieder auf die alten 6:30 Minuten erhöht, da wir aus eigener Erfahrung immer wieder mit dem Kürzen von Filmen kämpfen und uns ein wenig extra Zeit einfach besser erscheint.
2.Der Einsendeschluss der Steinerei 2015 ist der 20. April (Montag).
3. Sämtliche Materialien inklusive des Films können 2015 erstmals komplett über das Internet eingereicht werden. (Infos im kommenden Anmeldeformular, bei Fragen könnt ihr euch einfach an uns wenden.)
4. Wir sind auf der Steinerei 2015 aufgrund der fortschreitenden Technik offener gegenüber Filmformate. (Mehr siehe §6.1)
5. Aufgrund der, für die meisten weit entfernten Location der Steinerei werden alle Filme gezeigt,
deren Urheber persönlich anwesend sind und sie dürfen auch in allen Kategorien teilnehmen. Dies gilt jedoch nur für Brickfilmer deren Wohnsitz nicht in Österreich ist. (Wichtig: Vorherige Ankündigung der Anwesenheit über das Anmeldeformular)
6. Zur Ermittlung des Siegers in der Kategorie "Preis der Brickfilmer" ersuchen wir euch im vorhinein abzustimmen. Für den eigenen Film kann natürlich nicht gestimmt werden. Wir können niemanden zwingen, aber für ein faires Ergebnis und eine faire Steinerei bitten wir euch an der Wahl zum Preis der Brickfilmer unbedingt teilzunehmen.
So das war's, lest euch die Regeln lieber genau durch und viel Spaß beim Filmen.
Wir freuen uns auf eine Steinerei 2015 mit vielen tollen Einsendungen.
Für die Teilnahme am Wettbewerb gelten die folgenden Bedingungen:
§1
Teilnahmeberechtigt ist jede Person, die ...
a) im brickboard.de-Forum angemeldet ist. Der Grund dafür ist, dass Informationen zum Festival vorrangig dort gegeben werden.
b) aus dem deutschsprachigen Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg) stammt oder sich verpflichtet beim Brickfilmfestival anwesend zu sein. Grund dafür ist, dass die „Steinerei“ auch als Treffpunkt für Brickfilmer dienen soll.
c) nicht Organisator der „Steinerei“ ist.
§2
Eingereicht werden können alle Filme, die ...
a) mit Lego- oder ähnlichem Klick-Stein-Material gedreht wurden.
b) einen für den Organisator, die Jury und das Publikum erkennbaren Bezug zum Wettbewerbsthema haben (siehe §5).
c) eine Länge von 6:30 Minuten (einschließlich Vor- und Abspann) nicht überschreiten.
§3
Die Filme dürfen ...
a) in beliebiger Sprache gefilmt sein. Filme in anderen Sprachen als deutsch müssen deutsch untertitelt sein. Sollte dies aus künstlerischen Gründen nicht möglich sein ist dies mit den Veranstaltern abzusprechen.
b) bereits im Internet oder anderweitig veröffentlicht worden sein.
c) schon in anderen Wettbewerben eingereicht worden sein, sofern es sich nicht um die „Steinerei“ handelt.
d) schon in anderen Wettbewerben Preise gewonnen haben.
§4
a) Die Filme dürfen keine urheberrechtlich geschützte Materialien (z.B. photographische Bilder, wortwörtlichen Text (einschließlich Namen!), Musik oder Filmsoundtrack) enthalten – es sei denn, der Teilnehmer/die Teilnehmerin weist nach, dass er/sie eine Erlaubnis des Rechteinhabers hat, dieses Material zu verwenden. Der Wettbewerbsteilnehmer stellt den Organisator der „Steinerei“ von allen eventuellen Ansprüchen Dritter frei. Die Erlaubnis zur Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material ist im Anmeldeformular zu dokumentieren, ebenso sämtliche verwendete Musik.
b) Die Filme dürfen nicht gegen die Gesetze der Republik Österreich verstoßen, einschließlich des Jugendschutzgesetzes (JuSchG).
§4.1
Immaterielles wie Kameraeinstellungen, Geschichten, Settings, Konzepte, Denkfiguren o.ä. darf aus anderen Werken übernommen werden. Die Verwendung von Klickstein-Materialien für die Umsetzung sorgt für genügend Verfremdung und künstlerische Bearbeitung.
§5
Alle eingereichten Filme müssen dem jährlich wechselnden Thema entsprechen, d.h. sie müssen es in irgendeiner Form beinhalten oder sich inhaltlich damit auseinandersetzen. Dazu muss jeder Wettbewerbsteilnehmer in 1-2 Sätzen den Bezug seines Filmes zum Wettbewerbsthema beschreiben (im Anmeldeformular).
Das Wettbewerbsthema der Steinerei 2015 lautet "Licht und Schatten".
§5.1
Es gibt keine Einschränkung in der Anzahl der eingereichten Filme. Somit ist eine Beteiligung an mehreren eingereichten Filmen (als Filmemacher, Synchronsprecher, ...) durchaus erlaubt.
§6
Der Film muss bis zum Einsendeschluss, dem 20. April 2015 eingereicht werden, wobei das Datum des Poststempels gilt. Zusätzlich ist den Organisatoren die Einreichung des Filmes spätestens am Tage des Einsendeschlusses per E-Mail mitzuteilen. (Informationen im Anmeldeformular)
§6.1
Einzureichende Unterlagen sind ...
a) Film wahlweise in einem der folgenden Formate (optimal 24 Bilder pro Sekunde), keine Halbbilder also progressiv
I. DVD, abspielbar auf jedem handelsüblichen DVD-Player
II. mpeg4 Datei, H264 kodiert, empfohlen 16:9, mindestens 25MBit/s, quadratische Pixel (als Datei auf DVD)
mpeg2, avi und weitere Formate. (Kein 4k bzw. UltraHD oder 3D!)
III. Neu: über das Internet bzw. Seiten wie "WeTransfer" oder "Dropbox" etc. Das Anmeldeformular kann auch über genannte Möglichkeiten über das Internet an die Organisatoren gesendet werden. (Handschriftlich ausgefüllt und eingescannt)
Der Downloadlink muss den Organisatoren noch vor Einsendeschluss per E-Mail zugesandt werden.
b) vollständig und wahrheitsgemäß ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular (jeweils eines pro eingereichtem Film) auf Papier bzw. eingescannt
c) Bildmaterial in bestmöglicher Auflösung als Datei (z.b. jpeg oder png hohe Qualität)
auf DVD/CD oder per E-Mail(z.b. jpeg hohe Qualität)
I. Porträtfoto des Regisseurs bzw. Gruppenfoto des Filmteams (jpg per Email oder auf DVD)
II. 1 - 3 Bilder mit Filmszenen (jpg per Email oder auf DVD)
III. 1 - 3 Bilder der Produktion (jpg per Email oder auf DVD)
§6.2
Es erfolgt keine Rücksendung der eingereichten Materialien und Unterlagen.
§7
Aus organisatorischen und dramaturgischen Gründen können eventuell nicht alle eingereichten Filme auf dem Festival gezeigt werden. Der Organisator darf daher unter Ausschluss der Öffentlichkeit bestimmen, welche der eingereichten Filme auf dem Festival gezeigt werden und in welchen Wettbewerbskategorien diese teilnehmen.
Filme von Personen die nicht in Österreich wohnhaft sind und beim Festival anwesend sind werden auf jeden Fall gezeigt und nehmen in allen Kategorien teil.
(Wichtig: Vorherige Ankündigung der Anwesenheit über das Anmeldeformular)
§8
Die Filme werden im Rahmen des Brickfilmfestivals „Steinerei 2015“ öffentlich aufgeführt. Eine erforderliche Anwesenheit des Teilnehmers, um am Wettbewerb teilzunehmen, gilt nur für Teilnehmer, die nicht aus dem deutschsprachigen Raum stammen (siehe §1).
§8.1
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass sein Film, Ausschnitte und Bilder im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit und Eigenwerbung der aktuellen und auch zukünftigen „Steinerei" Veranstaltungen unentgeltlich genutzt werden darf. Dieses schließt sowohl journalistische Berichterstattung (Presse, Fernsehen, Internet) als auch die Erstellung und den Verkauf von Werbematerialien (z.B. DVDs, Poster) zur Finanzierung des Festivals ein.
§9
Auf dem Festival werden folgende Preise vergeben ...
a) "Preis der Jury"
Der Organisator bestimmt eine Jury aus unabhängigen Personen, die am Tag des Festivals die zum Wettbewerb zugelassenen Filme beurteilen. Die Jury entscheidet über die Vergabe des Preises. Die Entscheidung der Jury ist endgültig und nicht anfechtbar.
b) "Preis des Publikums"
Die Vergabe dieses Preises erfolgt durch Abstimmung des anwesenden Publikums auf der Festivalveranstaltung. Das Abstimmungsverfahren wird durch den Organisator festgelegt und vor Ort bekanntgegeben.
c) "Preis der Brickfilmer"
Dazu findet im Vorfeld des Festivals unter allen Wettbewerbsteilnehmern eine Abstimmung statt. Das Verfahren, nach dem dies geschieht, wird den Teilnehmern rechtzeitig durch den Organisator mitgeteilt. (Um einen fairen Preis der Brickfilmer zu ermöglichen ersuchen wir euch alle vorab abzustimmen)
d.) Unter allen anwesenden Teilnehmern werden zusätzlich Preise verlost.
§9.1
Dass ein Film mehr als einen Preis bekommt, ist nicht ausgeschlossen. Einspruch gegen die Zusammensetzung und die Entscheidung der Jury, des Publikums und der Brickfilmer kann nicht erhoben werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.